Vertragsarztsitze im Nachbesetzungsverfahren – Schleswig-Holstein
Die Kassenärztlichen Vereinigungen machen frei werdende Sitze in gesperrten Planungsbereichen öffentlich bekannt. Wir sammeln diese Bekanntmachungen und zeigen sie mit Arztgruppe, Planungsbereich, Versorgungsumfang und Bewerbungsfrist – 75 Verfahren laufen derzeit.
Fristen in Kürze
Was ein Sitz ist – und was nicht
Ein Vertragsarztsitz ist die Zulassung, gesetzlich Versicherte ambulant zu behandeln. Er wird nicht verkauft, sondern vom Zulassungsausschuss vergeben. Was Sie kaufen, ist die Praxis des Abgebers; die Zulassung beantragen Sie parallel im Nachbesetzungsverfahren. arztpraxen-kaufen.de ist an der Vergabe nicht beteiligt und hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Ausschusses.
Ablauf einer Bewerbung
- Bekanntmachung lesen: Arztgruppe, Planungsbereich, Umfang, Praxisform, Hinweise auf bereits benannte Nachfolger.
- Über die Kennziffer Kontakt zum Abgeber aufnehmen – die KV vermittelt.
- Bewerbung fristgerecht beim Zulassungsausschuss einreichen (Arztregisterauszug, Approbation, Konzept).
- Praxiskaufvertrag unter der Bedingung der Zulassung verhandeln.
- Entscheidung abwarten; gegen den Beschluss ist Widerspruch möglich.
Abdeckung
Wir werten die Bekanntmachungen jener Vereinigungen aus, die sie ohne Anmeldung und in auswertbarer Form veröffentlichen. Für einzelne Bezirke liegen daher keine oder nur wenige Verfahren vor.
